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Im Prozess gegen die so genannte „Viererbande" hat das Landgericht gegen die Angeklagten gestern eine Gefängnis- und drei Bewährungsstrafen verhängt. Ein 18 Jahre alter Mann muss demnach zwei Jahre und neun Monate in Haft, die zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafen liegen zwischen 18 und 22 Monaten. Dazu kommt gemeinnützige Arbeit und ein Training im sozialen Verhalten.

Ihnen allen wurde besonders schwere räuberische Erpressung und besonders schwerer Raub zur Last gelegt. Dabei geht es um Überfälle auf Personen und auf eine Tankstelle. Weil bei allen vier deutliche Verzögerungen in ihrer Reifeentwicklung vorlagen, kam bei der Urteilsfindung bei allen das Jugendstrafrecht zum Tragen.

fx

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