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Der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich für eine Absenkung der Promillegrenze für Radfahrer ausgesprochen.


Eine deutliche Mehrheit des zuständigen Arbeitskreises habe für einen Bußgeldtatbestand mit einem Grenzwert von 1,1 Promille gestimmt, hieß es. Bisher bleiben Radler mit weniger als 1,6 Promille Alkohol im Blut straffrei, sofern sie den Verkehr nicht gefährden. Neuen rechtsmedizinischen Untersuchungen zufolge nehmen bei Radfahrern mit 0,8 bis 1,1 Promille aber "grobe" Fahrfehler zu. Das Thema war im Vorfeld des Kongresses bereits diskutiert worden – die Verkehrsrechtsanwälte hatten sich dabei gegen die Absenkung ausgesprochen. Der Verkehrsgerichtstag hat heute mit den Empfehlungen an den Gesetzgeber geendet.

cw

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