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Das Landgericht Verden hat das Verfahren gegen Sebastian Edathy wegen Kinderpornografie gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro eingestellt.


Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete hatte gestanden, mit seinem dienstlichen Laptop Bilder und Videos von nackten Jungen aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Das Geständnis war Voraussetzung für die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage. In einer Erklärung äußerte der 45-Jährige, „einen Fehler gemacht" zu haben. Edathy war kurz vor Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn vor einem Jahr von seinen politischen Ämtern zurückgetreten. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestags prüft, ob er von Eingeweihten frühzeitig über die Ermittlungen gegen ihn informiert wurde.

cw

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