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Der niedersächsische Flüchtlingsrat hat kritisiert, dass bei der Anordnung von Abschiebehaft häufig Verfahrensrechte und Rechte der Betroffenen missachtet werden. Deshalb erwiesen sich bei nochmaliger Prüfung durch höhere Gerichte solche Inhaftierungen oft als unrechtmäßig, hieß es in einer Mitteilung.

Man habe Gespräche mit über 200 Abschiebehäftlingen in der Justizvollzugsanstalt Hannover-Langenhagen geführt. In fast einem Viertel der Fälle habe sich die Abschiebehaft als rechtswidrig erwiesen: 48 Personen seien so auf 953 Hafttage gekommen. Außerdem stünden in über 40 Verfahren noch weitere Gerichtsentscheidungen aus.

fx

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