Zunächst hatte die Kreisverwaltung die vier Sitze im Verwaltungsrat zu gleichen Teilen auf die Mehrheitsgruppe SPD/Grüne und die CDU aufgeteilt. Nach einer Nachfrage beim Innenministerium kam jedoch ein so genanntes Vorausmandat zur Anwendung, so dass die Sitze nun 3:1 aufgeteilt wurden. Das gibt nach Ansicht der CDU nicht das Wahlergebnis wieder, zumal die gleiche Frage auch im Stadtrat auftritt, der ebenfalls vier Abgeordnete entsendet.
Der Erste Kreisrat Hans-Heinrich Scholz betonte im Tonkuhle-Gespräch, man sei der Auffassung des Innenministeriums gefolgt. Die Rechtsfrage sei jedoch brisant und durchaus umstritten. Eine Klage der CDU wäre daher nicht aussichtslos, so Scholz.
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