Er habe einen schweren Fehler gemacht und entschuldige sich dafür, sagte Busemann in Hannover. Zurücktreten oder auf die Kandidatur zum Landtagspräsidenten verzichten werde er aber nicht. Denn bei 0,8 Promille handle es sich um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um eine Straftat. Der Minister selbst hatte im Dezember 2010 einen strengeren Alkoholgrenzwert von 0,3 Promille gefordert.
cly



