Die Zeitumstellung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Festgehalten ist das in Paragraph 5 des Einheiten- und Zeitgesetz (EinhZeitG). Die technische Umsetzung liegt bei der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB), die Atomuhren mit einem Langwellensender abgleicht. So können Steuereinheiten von Kraftwerken, Funkuhren oder zahlreiche Verkehrsampeln automatisch umgestellt werden.
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