Nach dem Scheitern der Beschwerde der Piratenpartei über die Zulassung von Felicitas Steinhoff als Direktkandidatin zur Bundestagswahl denken die Piraten darüber nach, nach der Wahl eine Wahlprüfung zu veranlassen. Ortwin Regel, der die Beschwerde eingereicht hatte, zeigte sich insgesamt enttäuscht. Es sei schade, dass der Landeswahlaussschuss auf einer konservativen Auslegung der gesetzlichen Vorgaben bestanden habe. An anderer Stelle sei der Versammlungsbegriff bereits freier ausgelegt worden.
Der Landeswahlaussschuss hatte Steinhoffs Aufstellung als Direktkandidatin nicht zugelassen, weil sie im Rahmen einer vernetzten, zeitgleichen Veranstaltung an drei Orten geschah. Das Bundeswahlgesetz sehe dagegen die räumliche Anwesenheit an einem Ort vor und müsse für dezentrale Versammlungen erst explizite Regelungen festlegen.
fx