Lastkraftwagen im Werkverkehr ab 3,5 Tonnen müssen angemeldet werden – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim

Unternehmer, die Werkverkehr mit Lastkraftwagen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt, sind verpflichtet, sich beim Bundesamt für Güterverkehr anzumelden.
Darauf weist die Handwerkskammer Hildesheim in einer aktuellen Pressemitteilung hin.
Auch Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen Gesamt-Gewicht können in Verbindung mit einem Anhänger durchaus diese Grenze überschreiten und somit der Anmeldepflicht unterliegen. Wird dies unterlassen, droht ein Bußgeld.
Gemäß Fahrpersonal-Verordnung müssen Fahrzeuge, die sich mehr als 50 km von ihrem Betriebs-Sitz entfernen die Einsatzzeiten des Fahrpersonals dokumentieren. Sofern kein Fahrtenschreiber eingebaut ist, müssen amtlich zugelassene Formulare verwendet werden.
Auskünfte hierzu erteilen die Gewerbeaufsichtsämter sowie die Betriebsberatungsstelle der Handwerkskammer Hildesheim.

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