Chinaböller, Kanonenschläge und Raketen dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Chinaböller, Kanonenschläge und Raketen dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegegen werden.

Darauf weist die Polizei in einer aktuellen Pressemitteilung hin.

Da es beim Abbrennen dieser Knaller häufig zu erheblichen Personenschäden kommt, ist es vom Gesetzgeber unter Strafe gestellt, dass Kinder und Jugendliche diese Knaller besitzen und abbrennen.
Außerdem weist die Polizei darauf hin, dass das Abbrennen von Knallkörpern nur an Sylvester und Neujahr erlaubt ist.

Auch das Abbrennen der Knallkörper in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen ist verboten.

apm