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Unmittelbar nach der Landung der Alliierten in der Normandie am 6. Juni 1944 erhielt die in Südwestfrankreich stationierte 2. SS-Panzer-Division „Das Reich“ unter SS-Gruppenführer Heinz Lammerding den Marschbefehl zur Invasionsfront nach Norden.

Zur gleichen Zeit erhoben sich die Partisanen im Limousin, um die Invasion zu unterstützen und den Nachschub von deutschen Truppen an die Invasionsfront zu verhindern. Dabei gelang den Partisanen der kommunistisch beherrschten FTP, die nichts von der heranrückenden SS-Division wusste, am 7. und 8. Juni 1944 ein großer Erfolg. Sie schafften es, Tulle, den Hauptort des Départements Corrèze, einzunehmen, in dem mehrere hundert deutsche Soldaten stationiert waren. Bei den vorangegangenen Kämpfen hatten die deutschen Verteidiger dabei am Nachmittag des 7. Juni am Bahnhof – möglicherweise versehentlich – 18 unbewaffnete Bahnwächter erschossen, die im Auftrag der deutschen Besatzungsmacht tätig waren und weiße Armbinden trugen.

Bei der Eroberung von Tulle durch die Partisanen verloren die Deutschen 122 Soldaten – Tote, Verwundete und Vermisste. Die Leichen der Toten wurden nach Einschätzung des Militärhistorikers Peter Lieb, unter Berufung auf einen Bericht des Präfekten des Department Corrèze Trouille, teilweise geschändet. Als Einheiten der Division „Das Reich“ am Abend am 8. Juni mit überlegenen Kräften Tulle erreichten, flohen die Partisanen aus der Stadt. Am nächsten Tag übte die Division „Das Reich“ massive Vergeltung für den militärischen Erfolg des französischen Widerstandes. Als Racheaktion erhängten Soldaten der Panzerdivision am 9. Juni 1944 in Tulle 99 willkürlich aus der Einwohnerschaft zusammengesuchte Geiseln.

Dieses Kriegsverbrechen, das dem Massaker von Oradour vorausging, kann man nach Meinung Liebs noch in gewisser Weise als Kriegsrepressalie ansehen, wenn auch seiner Meinung nach die deutschen Reaktionen übertrieben und zum Teil völkerrechtswidrig waren. Das trifft für das einen Tag später begangene Massaker in Oradour nicht zu.

Der Verlauf

Am 10. Juni umstellten kurz nach 14 Uhr rund 150 Soldaten der 3. Kompanie des zur 2. SS-Panzer-Division „Das Reich“ gehörenden SS-Panzergrenadier-Regiments 4 „Der Führer“ das 30 Kilometer nordwestlich von Limoges gelegene Dorf Oradour-sur-Glane.  Bataillonskommandeur Adolf Diekmann hatte den Befehl des Regimentskommandeurs Sylvester Stadler, 30 Geiseln vom Bürgermeister des Ortes benennen zu lassen, um diese gegen seinen Freund, Bataillonskommandeur Helmut Kämpfe auszutauschen, der kurz zuvor von der Résistance gefangen genommen worden war.

Der Bürgermeister Desourteaux bot sich selbst und seine Söhne an, doch Diekmann ging darauf nicht ein und befahl stattdessen, den Ort niederzubrennen und ohne Ausnahme alle Bewohner zu töten. Der Chef der 3. Kompanie, Otto Kahn, sagte nach dem Krieg in einem Dortmunder Gerichtsverfahren aus: „Diekmann eröffnete mir, dass als Befehl die Niederbrennung und Vernichtung des Dorfes Oradour eingegangen sei, was ich auszuführen hätte.“

Die Dorfbewohner wurden zunächst auf dem Marktplatz zusammengetrieben und dann, nach über einer Stunde, von der SS in Männer, sowie Frauen und Kinder aufgeteilt.

Die über 400 Frauen und Kinder wurden in der kleinen Kirche eingepfercht. Nach etwa eineinhalb Stunden legten die SS-Leute mit einem Brandsatz, den sie in einer Kiste vor dem Altar deponierten und anzündeten, in der steinernen Kirche Feuer, das beißenden Qualm und Panik erzeugte. Auch der hölzerne Dachstuhl des Kirchturms ging in Flammen auf und schlug schließlich durch das Dach des Kirchenschiffes auf die eingeschlossene Menge. Zuvor schon waren die Eingeschlossenen von Fenstern und Türen aus beschossen und mit Handgranaten beworfen worden.

Allein der 47-jährigen Bäuerin Marguerite Rouffanche gelang durch ein Fenster die Flucht in ein nahegelegenes Erbsenbeet, in dem sie, durch fünf Schüsse einer Maschinengewehrsalve schwer verletzt, bis zum nächsten Tag ausharrte und so überlebte. Ihr Augenzeugenbericht ist der einzige der Tat aus Opferperspektive; er wurde aber bei der Verhandlung vor dem Militärgericht in Bordeaux 1953 von mehreren SS-Angehörigen bestätigt.

Nachdem die verletzte Rouffanche zunächst im Krankenhaus von Pierre Povetin, einem Mitglied der Resistance-Vereinigung MUR, befragt wurde, nahm am 13. Juni der Präfekt von Limoges eine Zeugenaussage auf, deren Zusammenfassung er an die Deutsche Waffenstillstandskommission in Wiesbaden schickte, eine reichsdeutsche Behörde für strittige Angelegenheiten zwischen Vichyfrankreich und Deutschland, die mit dem deutsch-französischen Waffenstillstand von 1940 gegründet worden war.

Währenddessen waren die verbliebenen über 200 Männer und älteren Jungen in Garagen und Scheunen festgesetzt worden. Auf einen Signalschuss hin eröffneten die Soldaten gleichzeitig das Feuer auf sie zu ihrer Liquidation. Anschließend wurden die Leichenberge ohne Rücksicht auf verletzte Überlebende mit Hilfe von Stroh angezündet. Nur fünf Männern gelang rechtzeitig die Flucht, auch sie wurden teilweise schwer verletzt.

Insgesamt starben 642 Menschen in Oradour, von denen später lediglich 52 identifiziert werden konnten. Unter den Toten befanden sich 207 Kinder und 254 Frauen. Nur sechs Menschen überlebten das Massaker, darunter Robert Hébras, der sich nach diesem Erlebnis dem Widerstand anschloss und nach dem Krieg als Buchautor hervortrat. Er wurde bekannt für seine Bemühungen um die Aussöhnung zwischen Frankreich und Deutschland. Hébras wurde vielfach geehrt, unter anderem wurde ihm das Bundesverdienstkreuz verliehen.

Auch wenn in revisionistischen Darstellungen, wie u. a. der Erinnerungsliteratur von ehemaligen SS-Angehörigen, gelegentlich versucht wurde, die Morde von Tulle möglicherweise als Kriegsrepressalie juristisch und moralisch zu rechtfertigen, handelte es sich laut Peter Lieb bei den Morden in Tulle genau wie beim Massaker von Oradour um eindeutige Verbrechen.

Diekmanns Vorgesetzter, SS-Standartenführer Sylvester Stadler, ließ gegen Diekmann kriegsgerichtliche Ermittlungen einleiten. Auch Generalfeldmarschall Erwin Rommel und der deutsche Kommandant in Limoges, General Walter Gleiniger, ebenso die Regierung in Vichy protestierten gegen die Bluttat. Diekmann fiel jedoch wenige Tage später während der alliierten Invasion in der Normandie, sodass keine Strafverfolgung stattfand. Auch ein Großteil der 3. Kompanie, die das Massaker begangen hatte, wurde bei den Kämpfen aufgerieben und entging so der Strafverfolgung.

Erst in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg konnte in Frankreich eine gerichtliche Verfolgung der an dem Massaker Beteiligten eingeleitet werden. 1953 konnten nur noch 65 Täter angeklagt werden, der Rest war entweder im weiteren Verlauf des Zweiten Weltkrieges gefallen oder konnte nicht mehr festgestellt werden. Am 13. Februar 1953 verurteilte ein Militärtribunal in Bordeaux 21 im Prozess anwesende SS-Soldaten, darunter 14 Elsässer.

Da das französische Parlament ein Gesetz verabschiedete, das die gemeinsame Anklage von Franzosen und Deutschen verbot, wurden die Urteile für die beiden Gruppen getrennt verkündet. Ein Deutscher und ein Elsässer, der freiwillig in die Waffen-SS eingetreten war, wurden zum Tode, 18 Angeklagte zu Strafen zwischen acht und zwölf Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Ein Angeklagter wurde freigesprochen. Das Urteil sorgte im Elsass für so große Unruhen, dass das französische Parlament ein Amnestiegesetz erließ. Das Urteil gegen die Elsässer wurde dadurch komplett aufgehoben. Die Urteile gegen die Deutschen wurden in Haftstrafen umgewandelt und die Verurteilten kurz darauf entlassen. Die beiden Todesstrafen wurden nach einiger Zeit in lebenslängliche Haftstrafen umgewandelt; 1959 wurden auch diese Täter aus der Haft entlassen.

Die Bundesrepublik Deutschland zog niemanden wegen des Massakers strafrechtlich zur Verantwortung. Weder wurden Beschuldigte zum Prozess nach Frankreich überstellt, da laut Grundgesetz kein Deutscher an das Ausland ausgeliefert werden darf, noch kam es in der Bundesrepublik zu einer Verurteilung. Es gab zwar eine Reihe von Ermittlungsverfahren, die aber sämtlich nicht zur Anklageerhebung führten. Die Begründung zur Einstellung der Verfahren stützte sich auf die umfänglichen Ermittlungsergebnisse der zuständigen Staatsanwaltschaft in Dortmund, wonach der damalige Bataillonskommandeur, SS-Sturmbannführer Adolf Diekmann, die alleinige Verantwortung trage.

Mitte der 1970er Jahre spürte die Staatssicherheit – in der DDR verantwortlich für die Ermittlung von NS-Verbrechen – Heinz Barth auf. Zunächst wurde gegen ihn nur wegen seiner Beteiligung an Erschießungen in der ehemaligen Tschechoslowakei ermittelt; nach einigen Jahren stießen Ermittler auf seine Beteiligung am Massaker in Oradour. Barth war als SS-Obersturmführer der Führer des 1. Zuges der 3. Kompanie des Panzergrenadier-Regiments „Der Führer“ gewesen. 45 Soldaten waren ihm unterstellt, denen er u. a. den Befehl gab, 20 Männer zu erschießen, die in einer Garage eingesperrt waren. Ihm wurde 1983 vor dem Ersten Strafsenat des Stadtgerichts Berlin der Prozess gemacht.

Barth wurde zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Damit blieb er der einzige Täter, der von einem deutschen Gericht verurteilt wurde. 1997 wurde er im wiedervereinten Deutschland aus dem Gefängnis entlassen. Aufgrund seiner schweren Kriegsverletzungen (er hatte ein Bein verloren) erhielt er zeitweise eine Kriegsopferrente, die ihm aber nach Protesten und der Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) entzogen wurde. Barth starb im August 2007.

2011 begannen die Staatsanwaltschaft Dortmund und das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Ermittlungen wegen Mordverdacht gegen sechs ehemalige Angehörige der 3. Kompanie des Panzer-Grenadier-Regiments „Der Führer“. Anfang Dezember 2011 wurde auf Veranlassung der Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen in Nordrhein-Westfalen eine Hausdurchsuchung in den Wohnungen von sechs mutmaßlich am Massaker von Oradour-sur-Glane Beteiligten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Brandenburg durchgeführt.

Im Januar 2014 wurde von der Dortmunder Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen mutmaßlich beteiligten, 88-jährigen Kölner erhoben. Das Landgericht Köln lehnte im Dezember 2014 jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den nunmehr 89-jährigen Rentner ab, weil ihm eine aktive Beteiligung an den Morden wahrscheinlich nicht mehr nachzuweisen sei. Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 12. Juni 2015 die Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt. Damit ist die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens rechtskräftig geworden.

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