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Das Verwaltungsgericht Hannover hat gestern einem 18 Jahre alten Jesiden aus dem Nordirak den Flüchtlingsstatus zuerkannt. Es widersprach damit einer Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, dass den Asylantrag des Mannes in Juni abgelehnt hatte. Es hatte zu dieser Zeit keine ausreichende Bedrohung seiner Volksgruppe im Irak gesehen.
Dem Verwaltungsgericht zufolge drohe ihm bei der Rückkehr „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" eine an den Glauben anknüpfende Verfolgung.


Das Bundesamt kann vorm Oberverwaltungsgericht noch Berufung einlegen. Es gilt aber als unwahrscheinlich, dass dies geschieht – nach Angaben des Innenministeriums würden seit Mitte Juni keine Asylanträge für Iraker getroffen, sondern allenfalls zurückgestellt.

 

fx

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