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Das Landgericht Hildesheim hat heute acht frühere Zeugen des sogenannten „Sarstedter Ampelmord"-Prozesses wegen uneidlicher Falschaussage und versuchter Strafvereitelung verurteilt.


Eine der Angeklagten bekam eine jugendrechtliche Weisung, für die sieben weiteren gab es Bewährungsstrafen zwischen zehn und vierzehn Monaten. Die beiden Frauen und die sechs Männer wollten den Hauptangeklagten im Prozess vor zwei Jahren schützen. Mohammad O. hatte gemeinsam mit einem Komplizen den Geliebten seiner Ehefrau an einer Ampel in Sarstedt erschossen. Das Gericht verurteilte ihn wegen Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe.

cw

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