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Die Staatsanwaltschaft Hannover wollte im Fall der Kinderpornografie-Ermittlungen gegen zahlreiche Verdächtige eine Sonderbehandlung für den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy vermeiden.


Das wurde am Donnerstag im Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Edathy-Affäre deutlich. Einer Beamtin des Bundeskriminalamts zufolge habe die Staatsanwaltschaft damals beschlossen, „entweder bei allen durchsuchen zu lassen oder bei niemandem". Das BKA hatte erstmals in 2011 erfahren, dass in einem kanadischen Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie auch Deutsche in Verdacht geraten waren - darunter der damalige Abgeordnete Edathy. Der Ausschuss soll untersuchen, wer alles über den Verdacht informiert wurde und ob Edathy vor einer Durchsuchung gewarnt wurde. Der Politiker war im Februar abgetaucht.

dpa/cw

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