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Vor dem Verwaltungsgericht Hannover werden seit heute zwei Klagen gegen den Rundfunkbeitrag verhandelt. Elf Wohnungsinhaber und mehrere Unternehmer haben gegen den NDR geklagt. Der Beitrag ist ihrer Meinung nach verfassungswidrig, weil er de facto eine Steuer sei – und die dürfe nur der Bund einführen, nicht aber die Länder. Die Entscheidungen des Gerichts sollen am Freitag bekannt gegeben werden.

Das öffentlich-rechtliche Finanzierungssystem war zum 1.1.2013 geändert worden. Seitdem ist jeder Privathaushalt zur Zahlung verpflichtet, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist oder nicht. In Betrieben wird die Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Autos verrechnet.

Es gab bereits mehrere Klagen gegen das neue System, von Privatpersonen wie auch von Unternehmen wie Rossmann oder der Autovermietung Sixt. Sie scheiterten sämtlich vor Gericht. In der Begründung hieß es dabei oft, es handele sich hier um einen Beitrag im rechtlichen Sinne oder eine so genannte „Vorzugslast", nicht aber um eine Steuer.

fx

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