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Das Landgericht hat jetzt eine Klage gegen die Stadt Hildesheim bezüglich der Umbauarbeiten am Angoulêmeplatz abgewiesen.

Geklagt hatte eine Gesellschaft für Landschaftsarchitektur, die im Jahr 2012 an einem Wettbewerb der Stadt bezüglich der Neugestaltung des Angoulêmeplatzes teilgenommen und den mit 12.000 Euro dotierten 1. Platz gemacht hatte. Mit dem Gewinn nahmen die Architekten an, dass sie den Auftrag auch umsetzten sollten. Als die Stadt also im Jahr 2015 nach einem Angebot für den Umbau fragte, waren die Architekten davon überzeugt dass eine Ausschreibung und entsprechende Beauftragung von ihnen bereits durch den Wettbewerb zugesichert worden sei.

Das Gericht wies die Schadenersatzklage der Architekten in Höhe von 280.000 Euro aufgrund nicht erfüllter kommunalrechtlich vorgeschriebener Formanforderungen zurück. Außer einer mündlichen Aussage des damaligen Oberbürgermeister Kurt Machens seien keine weitere Gremien der Stadt, namentlich der Rat und der Verwaltungsausschuss, an der Vergabe beteiligt worden.

bjl

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