Titel wird gelesen...

Wegen der Geflügelpest in Teilen Norddeutschlands hat jetzt auch der Landkreis Hildesheim ein "partielles Aufstallungsgebot" für Geflügel erlassen. Mit sofortiger Wirkung müssen die Tiere deshalb in Teilen der Städte Sarstedt und Elze und der Gemeinden Giesen und Nordstemmen in den Stall oder eine entsprechende Schutzvorrichtung. Dies hat mit der räumlichen Nähe zur Leine und zu den Teichgebieten dort zu tun.

Die Geflügelpest ist eine ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung, die bei Geflügel, aber auch anderen Vogelarten auftritt. Wird das Virus in einem Bestand nachgewiesen, müssen die Tiere dort getötet und so genannte "Restriktionszonen" eingerichtet werden. Die ersten Fälle mit dem Erreger H5N8 wurden Anfang November bei Wildvögeln im Kreis Plön in Schleswig-Holstein nachgewiesen. Seitdem gibt es Meldungen aus verschiedenen Bundesländern.

Da das Risiko der Ansteckung durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel hoch ist, sind alle Geflügelhalter aufgerufen, die Sicherheitsmaßnahmen aufs Schärfste einzuhalten. Dazu gehört, dass Nutztiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Das Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Beim Auftreten von Erkrankungen oder toten Tieren ist unverzüglich einen Tierarzt hinzuziehen, so der Kreis weiter.

Im Landkreis Hildesheim sind derzeit 1334 Geflügelhalter gemeldet. Halter, die bisher noch nicht beim Veterinäramt gemeldet sind, sollen ihre Geflügelhaltung dort registrieren zu lassen. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.landkreishildesheim.de/Gefluegelpest.

fx

Förderer

Die Jugendstiftung der Sparkasse

Tonkuhle präsentiert

Werbung

Wir benutzen Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.