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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung.

Man sehe sich in langjährigem Einsatz gegen die totale Protokollierung der Telekommunikation bestätigt, heißt es. Der EuGH habe klargestellt, dass eine anlasslose Massenüberwachung nicht mit den Grundrechten vereinbar sei, und dass nur eine gezielte Speicherung von Daten überhaupt infrage komme. Die Bundesregierung müsse nun handeln und die Pläne für eine Vorratsdatenspeicherung ein für alle Mal zu den Akten legen. Außerdem müsse das 2015 beschlossene Gesetz zur 'Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten' unverzüglich aufgehoben werden.

Der Gesetzgeber sollte sofort handeln, um zu verhindern, dass die Telekommunikationsanbieter eine teure Infrastruktur aufbauen, die dann
wieder verschrottet werden müsse. Regierung und Gesetzgeber dürften jetzt nicht sehenden Auges zulassen, dass eine offensichtlich
grundgesetz- und europarechtswidrige Vorratsdatenspeicherung zum 1. Juli 2017 in Kraft trete

fx

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