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Das Landgericht Hildesheim hat in zweiter Instanz die Klage eines Reisenden gegen seine Reiseversicherung abgewiesen. Er war in Chile überfallen und ausgeraubt worden, wobei er auch seinen Pass und seine Flugtickets verlor. Durch neue Tickets und den neuen Pass entstanden ihm Kosten von 1.800 Euro. Diese wollte er von der Versicherung zurückerstattet haben, da nach den Versicherungsbedingungen "erhebliche Schäden am Eigentum" abgedeckt waren.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Elze dem Kläger weitgehend recht gegeben, woraufhin die Versicherung den Fall vors Landgericht brachte. Dies entschied nun anders. Dabei sei entscheidend, dass durch den Diebstahl von Pass und Tickets kein erheblicher, unmittelbarer Schaden am Eigentum des Mannes entstanden war, weil der reine Sachwert dieser Papiere gering sei. Die 1.800 Euro seien Folgekosten, und die seien nicht mitversichert gewesen - anders als zum Beispiel Wertgegenstände.

fx

 

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