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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Urteile des Landgerichts Hannover nach dem Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Salzhemmendorf als rechtskräftig bestätigt. Das teilte das Landgericht jetzt mit. Es hatte zwei Männer und eine Frau wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung zu Freiheitsstrafen von acht, sieben und viereinhalb Jahren verurteilt. Alle drei Angeklagten hatten Revision beantragt, so dass der BGH das Urteil auf Rechtsfehler prüfen musste.

Bei dem Anschlag im Herbst 2015 war ein Molotow-Cocktail in ein Kinderzimmer des Flüchtlingsheims geschleudert worden. Eine damals 34-jährige Frau aus Simbabwe und ihre drei Kinder entkamen dem Feuer nur knapp. Der Fall hatte bundesweites Aufsehen erregt.

fx

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