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Eine heute als Wohnung genutzte Siloanlage in Barnten ist morgen Thema eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Der Besitzer klagt gegen den Landkreis, der einen Abriss der Anlage verfügt hat. Hintergrund ist, dass der Kläger das Gebäude über eine Baugenehmigung des Kreises von 1993 hinaus weiter ausgebaut hat.

Diese weiteren Ausbauten wurden im Nachhinein abgelehnt. Der Landkreis begründet dies damit, dass der Ausbau zur Entstehung einer so genannten „Splittersiedlung“ führen könnte und deshalb planungsrechtlich unzulässig gewesen sei.
Der Kläger will erreichen, dass ihm höchstens ein Rückbau auf den 1993 genehmigten Zustand auferlegt wird. Der Erhalt der Siloanlage liege auch im öffentlichen Interesse, da sie ein Wahrzeichen von Barnten sei. Der Landkreis dagegen ist der Auffassung, dass das Gebäude nach den zahlreichen Umbauten nicht mehr erhaltenswert ist.

fx

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