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Bei einem Ende Januar bei Gronau gefundenen toten Mäusebussard ist das Geflügelpest-Virus H5N8 festgestellt worden. Das berichtet der Landkreis. Auf die derzeitigen Maßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest hat dieser Fund jedoch keine Auswirkungen. Das liegt laut Kreis daran, dass Greifvögel bei der Nahrungssuche weite Strecken zurücklegen. Es sei deshalb davon auszugehen, dass der Fundort des toten Tieres nicht der Infektionsort ist.

Im Landkreis gilt derzeit nur in einem bestimmten Gebiet, in dem es viele Wasservögel und viel Nutzgeflügel gibt, eine Stallpflicht. Sein Zentrum liegt zwischen Sarstedt und Wülfingen. Westlich und nördlich endet es an der Grenze des Landkreises, südlich an der die B1 und östlich an der A7. Teile der Stadt Hildesheim sind ausgenommen. Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet unter www.landkreishildesheim.de/gefluegelpest.

fx

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