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Der Eigentümer eines zur Wohnung umgebauten Silos in Barnten ist vor dem Verwaltungsgericht Hannover mit einer Klage gegen den Landkreis gescheitert: Dieser hatte den Abriss des Gebäudes verfügt. Der Eigentümer will diese Entscheidung anfechten.

Er hatte das Gebäude nach dem Kauf umgebaut und sich 1993 nachträglich eine Genehmigung des Kreises dafür geholt. Durch weitere Umbauten sah der Kreis aber die Vorgaben der Genehmigung als deutlich überschritten und lehnte weitere nachträgliche Genehmigungen ab. Dann forderte der Kreis den Abriss und bekam nun vorm Vewaltungsgericht Recht. Ein Vertreter des Kreises bezeichnete das Silo vor Gericht als "Schwarzbau".

Die Richterin sagte, Eigentum müsse im Einklang mit geltendem Baurecht stehen. Die Forderung des Klägers, nur einen Rückbau bis zum 1993 genehmigten Zustand zu verfügen, lehnte sie ab:  Schon beim Kauf sei das Silo jahrelang ungenutzt und damit baurechtswidrig gewesen, der Kreis hätte also jederzeit einen Abriss verfügen können. Daher gebe es für das Silo keinen Bestandsschutz.

fx

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