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Das Verwaltungsgericht Hannover verhandelt morgen die Klage einer Frau gegen die Stadt Hildesheim. Es geht dabei um ein Ausreiseverbot, dass die Stadt gegen die Libanesin erlassen hatte. Dies geschah auf Anregung des Landeskriminalamts: Es gäbe Erkenntnisse, dass die Frau nach Syrien oder in den Irak wolle, um sich dort dem bewaffneten Dschihad anzuschließen. Sie sei, wie auch ihr Lebensgefährte, als Besucherin der DIK-Moschee in der Nordstadt bekannt.

Die Klägerin dagegen führt an, dass nicht gegen alle Besucherinnen und Besucher der Moschee Maßnahmen ergriffen worden seien, und konkrete Erkenntnisse zu ihrer Person gebe es nicht.

fx

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