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Deutsche Behörden dürfen ausländische Reisepässe von so genannten "Gefährdern" nicht dauerhaft einziehen. Dies verbiete das Völkerrecht, urteilte heute das Verwaltungsgericht Hannover. In dem vorliegenden Fall hatte die Stadt Hildesheim einen türkischen Reisepass eingezogen, dessen Inhaber von Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestuft worden. Ihm war zunächst die Ausreise untersagt worden, und der Mann hatte seinen Pass abgegeben. Dann brach er aber trotzdem auf und wurde in Ungarn festgenommen. Damit er nicht nach Deutschland zurückkehren kann, wollte die Stadt Hildesheim seinen Pass zur Gefahrenabwehr dauerhaft einbehalten. Nach dem Gerichtsurteil aber muss der Pass nun den türkischen Behörden ausgehändigt werden.

Vor dem Verwaltungsgericht wurde heute noch ein weiterer Fall einer "Gefährderin" aus Hildesheim verhandelt, eine Nachricht über dieses Urteil folgt.

fx

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