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Die Stadt Hildesheim hat Hauseigentümer an die Pflicht erinnert, den Gehweg vor dem Haus vom Laub zu befreien. Gerade bei Nässe bestehe bei Laub Rutschgefahr, insbesondere für den Fuß- und Radverkehr. Wer die Blätter nicht selbst entsorgen kann, könne bei der Stadt oder auch direkt am Müllfahrzeug Biosäcke bekommen - diese würden von der ZAH mit dem Biomüll abgeholt.

Zugleich warnt die Stadt davor, Laub in die Gosse zu fegen. Dies sei verboten und würde zu Verstopfungen der Gullys führen, die dann mit großem Aufwand auf Kosten der Allgemeinheit gereinigt werden müssten. Näheres zum Thema regele die Straßenreinigungssatzung, die online auf www.hildesheim.de/satzungen oder auch im Rathaus eingesehen werden könne.

fx

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