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Gewerbetreibende in Hildesheim müssen auch im zweiten Halbjahr keine Sondernutzungsgebühren für Werbeklapptafeln, Warenauslagen und Außenbestuhlung entrichten. Das hat der Rat der Stadt beschlossen. Damit will die Stadt die Gewerbetreibenden in der Corona-Situation weiter entlasten.
Bereits seit April hatte die Stadt keine Gebühren mehr für Außenwerbung und -bestuhlung erhoben. Die Aussetzung der Gebühren entbindet die Gewerbetreiben jedoch nicht davon, eine entsprechende Sondergenehmigung zu beantragen.

sk

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