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Das niedersächsische Innenministerium hat den Versammlungsbehörden in Niedersachsen Hinweise dafür geben, wie sie anti-israelische oder pro-palästinensische Demonstrationen im näheren Umfeld von Synagogen und anderen Einrichtungen für Menschen jüdischen Glaubens beschränken oder untersagen können. In einer Mitteilung wird dabei auf den Paragraphen 8 Absatz 1 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes hingewiesen: Demnach könne die Versammlungsbehörde eine Versammlung unter freiem Himmel beschränken oder auch verbieten, wenn eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Ordnung zu erwarten ist. 

Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte, Synagogen und andere jüdische Einrichtungen seien keine Symbole für die Politik des Staates Israel und dürften deshalb auch nicht für Proteste gegen diese missbraucht werden. Man dürfe in Deutschland gegen israelische Politik demonstrieren, aber eben nicht im direkten Umfeld jüdischer Einrichtungen und nicht verbunden mit möglicher Einschüchterung und Bedrohung von vollkommen unbeteiligten Menschen.

fx.

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