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Das Land Niedersachsen hat erneut seine Corona-Verordnung überarbeitet. Die neue Fassung soll am morgigen Mittwoch in Kraft treten, teilte heute die Staatskanzlei mit.

Die Überarbeitung bringt zwei wesentliche Änderungen: Zum Einen soll nun die so genannte "Hospitalisierung" der Leitindikator für das Erreichen von Corona-Warnstufen sein, also die Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19. Die anderen Indikatoren 7-Tage-Inzidenz und Auslastung der Intensivbetten würden dann mit hinzugezogen. Warnstufen würden durch die Kommunen ausgerufen, wenn die entsprechenden Grenzwerte an fünf Tagen in Folge überschritten werden - die Hospitalisierung und die Intensivbettenauslastung werden dabei landesweit erhoben, die 7-Tage-Inzidenz dagegen allein vor Ort.

Zum Anderen ermöglicht die neue Verordnung z.B. für Veranstaltungen, Friseursalons oder die Gastronomie die Vorgabe der 2G-Regel. Dann haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt, in Gegenzug entfallen aber Vorgaben wie die Maskenpflicht oder Abstandsregeln.

Das Land hat eine Lesefassung (mit gelb markierten Änderungen) an die Medien verschickt, Sie finden diese hier.

fx

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