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 Das Bundesfamilienministerium ermöglicht bis Ende nächsten Jahres so genannte "Corona-Auszeiten" für Familien. Darauf weist die Stadt Hildesheim hin. Diese Auszeiten sind für bedürftige Familien gedacht oder solche, in denen jemand eine Behinderung hat. Sie müssen für einen Urlaub dann nur 10 Prozent der Kosten für Übernachtung und Verpflegung bezahlen, der Rest kommt vom Ministerium.

Zu den Voraussetzungen gehört, dass die Familie Leistungen bezieht wie z.B. Wohngeld oder Arbeitslosengeld II, und das ein Kind bis zum Alter von 18 Jahren dabei ist. Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet auf der Seite www.bmfsfj.de/corona-auszeit.

fx

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