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Die Verbraucherzentrale hat Informationen für den Fall veröffentlicht, dass Energieversorger wegen der derzeitigen Preissituation ihre Verträge aufkündigen. Einer Mitteilung nach habe jetzt etwa die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, bekannt als immergrün, Kundinnen und Kunden gekündigt und heute die Belieferung eingestellt.

Laut der Verbraucherzentrale sei dies zunächst kein Grund zur Besorgnis: Kündige ein Versorger, übernehme automatisch der örtliche Grundversorger, meist die Stadtwerke, die Belieferung. Dies sei jedoch mitunter sehr teuer, so die Rechtsexpertin Tiana Preuschoff. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei einem Anbieter- oder Tarifwechsel derzeit schnell handeln, weil aufgrund der angespannten Lage manche Energieversorger keine Neukunden mehr aufnähmen. Wer dieser Tage eine Kündigung erhalte, sollte sich daher gut informieren und sofort handeln. Wichtig sei, dass Einzugsermächtigungen widerrufen oder bestehende Daueraufträge gelöscht werden. Zudem sollte zum Stichtag der Zählerstand abgelesen und dem Netzbetreiber mitgeteilt werden.

Betroffene sollten außerdem prüfen, ob ein Anspruch auf Schadensersatz bestehe, denn für eine außerordentliche Kündigung müsse immer ein wichtiger Grund vorliegen, so Preuschoff. Man wisse im Fall von immergrün, dass dieser nicht ausreichend benannt worden sei. Kundinnen und Kunden sollten ihrem alten Anbieter in so einem Fall dann unbedingt mitteilen, dass sie die Kündigung für nicht zulässig halten und sich wegen einer Vertragspflichtverletzung eine Schadensersatzforderung vorbehalten. Die Mehrkosten, die durch den Wechsel in einen anderen Vertrag wie die Grundversorgung entstünden, könnten dann nachträglich in Rechnung gestellt werden. Auch vereinbarte Bonuszahlungen, die an eine bestimmte Belieferungszeit gekoppelt sind, müssten anteilig ausgezahlt werden.

Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet auf www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da.

fx

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