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Eine heutige Anhörung im Landwirtschaftsausschuss des Landtags zu einer Novelle des Landesjagdgesetzes sorgt für Diskussionen. Es geht dabei um die Frage, ob und wie Wölfe ins Jagdgesetz aufgenommen werden.

Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers unterstrich dabei, dem Bauernverband sei dies sehr wichtig - und man begrüße sehr einen entsprechenden Änderungsantrag von SPD und CDU. Es sei zu hoffen, dass Abschüsse bei vorliegenden artenschutzrechtlichen Ausnahmen zukünftig zügig und zielgerichtet gelingen könnten. Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz sei sachgerecht und notwendig.

Dem widersprach u.a. der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Die Aufnahme ins niedersächsische Jagdgesetz lehne man entschieden ab, so der Landesvorsitzende Axel Ebeler. Der Wolf sei eine nach europäischem Recht streng geschützte Art. Es sei bereits heute auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes möglich, problematische Tiere mit Ausnahmegenehmigungen zu entnehmen. Eine Erweiterung des Jagdgesetzes sei daher weder notwendig noch zielführend. So entstehe der falsche Eindruck, dass mehr Wölfe abgeschossen werden dürften - da die Art aber weiter einer ganzjährigen Schonzeit unterliege, müsse wie bisher im Einzelfall eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

fx

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