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Wie zuvor bereits die Kreisverwaltung soll sich nun auch die Hildesheimer Stadtverwaltung gezielt mit dem Thema Schottergärten beschäftigen. Die Rats-Mehrheitsgruppe aus SPD, Grünen und PARTEI hat für den Stadtentwicklungsausschuss einen Antrag eingebracht, in dem die Verwaltung zu einem Bericht über bisher in der Sache getroffene Maßnahmen aufgefordert wird.

Schottergärten – mit Steinen aufgefüllte Flächen anstelle eines grünen Vorgartens – sind nach der Niedersächsischen Bauordnung unzulässig, sofern sie nicht zwingend notwendig sind. §9 schreibt vor, dass nicht überbaute Flächen als Grünflächen zu gestalten sind, wie vor kurzem auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem Entschluss bekräftigt hat: Demnach haben kommunale Bauaufsichtsbehörden die Möglichkeit, die Beseitigung von Schottergärten anzuordnen.

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