Samtgemeinde ruft zu Rücksicht in Sachen Lärm auf – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Auch im derzeitigen Sommer gelten die Vorgaben zu Ruhezeiten und zur Lärmvermeidung. Daran erinnert die Samtgemeinde Leinebergland in einer Mitteilung. Darin heißt es, dass derzeit viele Tätigkeiten rund ums Haus in den Abend verlegt würden, was aber von der Nachbarschaft mitunter als sehr störend empfunden werde. So sei etwa im Gebiet der Samtgemeinde der Betrieb privater Rasenmäher nur werktags von 6 Uhr bis 13 sowie 15 bis 20 Uhr gestattet, und während der ansonsten geltenden Ruhezeiten seien Tätigkeiten verboten, die die Ruhe von Unbeteiligten wesentlich stören, etwa mit motorbetriebenen Handwerksgeräten wie Sägen oder Bohrmaschinen.

Auch sei es verboten, die Allgemeinheit oder Nachbarschaft mit vermeidbarem starken Lärm zu belästigen, zu dem auch Musik gehöre, die so laut ist, dass die Nachbarschaft mithören kann, oder übermäßiges Hundegebell oder -geheule. Verstöße könnten mit Geldbußen geahndet werden, so die Samtgemeinde abschließend.

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