Fördergelder für Solaranlagen bei Denkmälern werden bisher nicht genutzt – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Eine Förderrichtlinie der Stadt Hildesheim zur Installation von Solaranlagen an oder in der Nähe von Baudenkmälern ist bisher nicht genutzt worden. Das teilte Jens Knackstedt von der Stadt jetzt dem Stadtentwicklungsausschuss mit. Die Richtlinie ist seit Oktober letzten Jahres in Kraft und ermöglicht bis zu 5.000 Euro Förderung pro Einzelmaßnahme, wenn belegt wird, dass die Installation der Solaranlage denkmalgerecht ausgeführt wird.

Es habe zwar bisher Gespräche mit Denkmaleigentümerinnen und- eigentümern gegeben, aber bisher sei kein Antrag gestellt worden - laut Stadt möglicherweise deshalb, weil Solarenergieanlagen nach der Landesbauordnung ohne Genehmigung eingebaut werden können, so dass sich die Hauseigentümerinnen und -eigentümer in der Umgebung von Denkmälern keine Gedanken über mögliche Fördermöglichkeiten machen. Und wo es keinen Kontakt zur Bauaufsicht- und Denkmalschutzbehörde gebe, könnten sie auch nicht ausdrücklich auf die Fördermöglichkeit hingewiesen werden. Besonders beworben wurde die Richtlinie bisher auch deshalb nicht, weil derzeit eine halbe Stelle in der Denkmalschutzbehörde unbesetzt ist. Wenn diese nächstes Jahr wieder besetzt ist, solle es auch weitere Informationen zum Förderprogramm geben.

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