Zu Silvester gelten wieder die üblichen Regeln für Feuerwerk – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Wie jedes Jahr weisen Städte und Gemeinden zu Silvester auf die geltenden Regeln für das Abbrennen von Feuerwerk hin. So gelte grundsätzlich, dass Feuerwerk wie Raketen oder Böller generell nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden dürfen, betont die Stadt Hildesheim. Auch zur eigenen Sicherheit dürfe nur Feuerwerk mit einer gültigen Zulassung - also einem BAM- oder CE-Zeichen - zum Einsatz kommen.

In Hildesheim gebe es seit 2009 strenge Vorschriften, betont die Stadtverwaltung: Das Abbrennen von Raketen, Böllern oder Knallern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen sei verboten. Dies gelte insbesondere in Fachwerk-Gebieten wie der Kesslerstraße, am Lappenberg, Brühl und dem Marktplatz, aber auch im sonstigen Stadtgebiet. Beim Umgang mit Silvesterböllern oder -raketen seien Personen- und Sachbeschädigungen auszuschließen. Ein Verstoß gegen das Verbot könne mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden - und wer im öffentlichen Raum Feuerwerk abbrenne, müsse selbstverständlich auch die Überreste entsprechend entsorgen.

Die Polizei meldet unterdessen, dass am Abend des 21. Dezember aus einem Container auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Drispenstedter Straße diverse Feuerwerkskörper gestohlen wurden - die Täter flüchteten daraufhin mit einem Fahrzeug. Hinweise dazu werden unter Telefon 0 51 21 - 939 115 entgegengenommen.

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