Landkreis erlässt Aufstallungspflicht für Geflügel – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Geflügel muss im Landkreis Hildesheim ab sofort in Ställen oder unter einer dichten Abdeckung gehalten werden: Der Kreis hat wegen eines Falls der Geflügelpest die sogenannte Aufstallungspflicht erlassen. Laut Mitteilung ist diesen Montag in einer Hobbyhaltung in Diekholzen das H5N1-Virus gefunden und gestern durch das Friedrich-Löffler-Institut nachgewiesen worden. Die betroffenen 25 Tiere wurden inzwischen nach Vorgaben des Tierschutzes getötet.

Der Kreis geht davon aus, dass Wildvögel das Virus eingeschleppt haben, und verzichtet derzeit auf die Einrichtung von Sperrzonen. Die Aufstallungspflicht bedeutet, dass Geflügel ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung zu halten ist, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung bestehen und auch an der Seite gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein muss. Ein Amtsblatt mit näheren Informationen soll noch heute auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht werden.

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