BGH bestätigt Hildesheimer Urteil gegen Drogenhändler – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Ein vom hiesigen Landgericht verurteilter Drogenhändler ist mit einem Revisionsantrag vorm Bundesgerichtshof gescheitert. Wie das Landgericht mitteilt, bestätigte der 6. Strafsenat des BGH somit das Hildesheimer Urteil vom 13. Januar, in dem der 39-Jährige zu acht Jahren Haft verurteilt worden war.

Der Angeklagte hatte demnach einen Koffer mit etwa acht Kilogramm Kokain in einem Kellerraum in Peine gelagert, um das Rauschgift später weiterzuverkaufen. Dieser wurde im Juni letzten Jahres bei einer Durchsuchung sichergestellt. Der Keller gehörte einem anderen 39-Jährigen, der mitangeklagt war, aber freigesprochen wurde - das Gericht glaubte seinen Versicherungen, nichts von dem Koffer gewusst zu haben.

Das Urteil gegen den Besitzer des Koffers ruht auf dessen weitgehenden Geständnis, DNA-Untersuchungen der Kokainverpackungen sowie weiteren Indizien wie einer Handyüberwachung oder dem genutzten Schlüssel des Kellerabteils.

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