Kommunalaufsicht hält Verweis aus der Ratssitzung für angemessen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die niedersächsische Kommunalaufsicht sieht im Verweis einer Person aus der letzten Hildesheimer Ratssitzung wegen eines Pullovers mit der Aufschrift „FCK AFD“ keinen Grund zu einer Beanstandung. Auf Nachfrage von Radio Tonkuhle hieß es, es sei nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, ob optische Ausdrucksmittel die Sitzungsordnung stören oder wegen ihrer Zurückhaltung oder Unauffälligkeit noch hingenommen werden können. Demonstrative, auffällige optische Ausdrucksmittel bedeuteten im Allgemeinen eine Störung des Sitzungsablaufs, und das sei in diesem Fall mit dem großen Aufdruck auf der Kleidung anzunehmen.

Da der Mann den Raum erst verlassen musste, nachdem er sich weigerte, den Pullover auszuziehen oder zu überdecken, sei der Verweis verhältnismäßig - auch sei ihm mitgeteilt worden, dass er wieder an der Sitzung teilnehmen könne, sobald der Aufdruck nicht mehr sichtbar sei. Der Kommunalaufsicht sei bisher kein vergleichbarer Fall bekannt, hieß es auf eine weitere Frage. Sollte der Fall vor Gericht kommen, würde er gegen die Stadt Hildesheim vor dem Verwaltungsgericht verhandelt – die Kommunalaufsicht wäre daran nicht beteiligt.

261016.fx

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