Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag zu "FCK AFD"-Pullover ab – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Verwaltungsgericht Hannover hat gestern einen Eilantrag abgelehnt, der den Besuch von Ratssitzungen der Stadt Hildesheim mit Kleidung mit der Aufschrift "FCK AFD" erlauben sollte. Hintergrund ist der zweimalige Besuch von Ratssitzungen durch einen Zuhörer, der einen so beschrifteten Pullover trug und deshalb jeweils des Saals verwiesen wurde.

Zur Begründung sagte das Gericht, das Teilnahmerecht als Zuhörer stehe unter dem Vorbehalt, dass der Ablauf der Sitzung und der sich in ihr vollziehenden Willensbildung nicht gestört wird. In diesem konkreten Fall sei der Aufdruck "FCK AFD" angesichts seiner Größe und deutlichen Sichtbarkeit als demonstratives und auffälliges optisches Ausdrucksmittel einzustufen und damit grundsätzlich eine „geeignete Störungsquelle“, die ein Einschreiten der oder des Ratsvorsitzenden im Rahmen des Hausrechts rechtfertigen könne. Das hierin liegende politische Statement ziele gerade auch auf Reaktionen der betroffenen Ratsmitglieder ab, fordere Beschwerden der betroffenen Ratsfraktion heraus und könne damit zu einer Störung der in einer Ratssitzung gebotenen Atmosphäre der Ruhe und Sachlichkeit führen.

Wenn der Antragsteller in der Aufforderung, den Pullover auszuziehen oder zu überdecken, einen unverhältnismäßigen Eingriff in seine Meinungsfreiheit sehe, verkenne er, dass der Rat gerade kein Forum zur Äußerung und Verbreitung privater Meinungen sei - sondern ein Organ der Gemeinde, das die Vorstellungen seiner gewählten Mitglieder im Wege der Rede und Gegenrede und der nachfolgenden Abstimmung zu einem einheitlichen Gemeindewillen zusammenführen soll.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann vorm Oberverwaltungsgericht angefochten werden.

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