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Der private Gebrauch eines Dienstwagens durch den ehemaligen Präsidenten des Hildesheimer Landgerichts, Dr. Ralph Guise-Rübe, sorgt derzeit in der niedersächsischen Politik für Streit. Die CDU und die FDP sehen im Vergleich mit dem Fall des Chefs der Landesschulbehörde Ulrich Dempwolf eine Ungleichbehandlung.

Guise-Rübe hatte sich 13 Mal mit einem Dienstwagen von seinem Wohnsitz Göttingen nach Hildesheim bringen lassen, weil der Zugverkehr wegen Hochwassers eingeschränkt war. Dies war im Nachhinein vom Oberlandesgericht Celle geprüft und zunächst gebilligt worden.
Gegen Dempwolf dagegen laufen Ermittlungen, weil er möglicherweise über vier Jahre einen Chauffeur für Fahrten von Hildesheim nach Lüneburg genutzt hat, was Kosten von etwa 50.000 Euro verursacht haben könnte.

Laut CDU und FDP werde CDU-Mitglied Dempwolf wie ein Verbrecher behandelt, der „Duzfreund" eines Staatssekretärs Guise-Rübe dagegen mit Samthandschuhen angefasst. Inzwischen räumte das Justizministerium ein, bei Guise-Rübes Fahrten handele es sich um Dienstvergehen. Die CDU kündigte weitere Untersuchungen an.

fx

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