Verpackungsverordnung Pfandpflicht gilt auch für importierte Dosen und Flaschen
Donnerstag, 23. Dezember 2004
HannoverDas niedersächsische Umweltministerium gab gestern gegenüber den zuständigen Vollzugsbehörden bekannt, dass auch für importierte Getränke aus dem Ausland ein Pfand erhoben wird.
Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke unterliegen der allgemeinen Pfandpflicht, wenn Sie in Deutschland in Dosen oder Einwegflaschen aus Kunststoff oder Glas in den Verkehr gebracht werden.
Auch wenn die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes vom 14. Dezember entgegen der von Teilen des Handels vertretenen Auffassung gefällt wurde, setze sie das deutsche Recht nicht außer Kraft, sondern bestätige es grundsätzlich, so das Umweltministerium.
Gegen Verstöße können Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 50 Tausend Euro verhängt werden, so eine Sprecherin des Umweltministeriums.
jma