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Vor dem Landgericht Hildesheim hat sich der Besitzer eines teuren Sportwagens mit seiner Versicherung auf die Erstattung eines Sachschadens durch eine Drohne geeinigt. Laut Gericht hatte der Kläger aus Sarstedt die Drohne bei einem Online-Shop gekauft. Wegen eines Defekts stürzte sie jedoch ab und beschädigte dabei das Dach seines Aston Martin.

Vor Gericht stritten sich nun der Mann und die Versicherung über die Höhe der Schadenserstattung. Dabei gibt es unter anderem um die Frage, ob ein derart teurer Wagen besonderen Anforderungen bei der Neulackierung unterliegt. Die Parteien einigten sich schließlich auf rund 2.500 Euro - etwa zwei Drittel der ursprünglichen Forderung des Klägers.

fx

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