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Der Landkreis Hildesheim hat die Stallpflicht für Geflügel in einigen Gebieten verlängert. Dies geschah laut Mitteilung nach einer erneuten Risikobewertung der Geflügelpest - die bisher geltende allgemeine Stallpflicht im Kreis ist mit dem heutigen Tag ausgelaufen.

Betroffen sind Geflügelhaltungen in der Nähe von Gewässern wie Leine, Innerste und Seen, wo es viele wild lebende Wasservögel gibt, sowie Gebiete mit einer hohen Hausgeflügeldichte. Dies sind Teile der Städte Sarstedt, Hildesheim und Elze und der Gemeinden Giesen, Harsum und Nordstemmen. In diesen Gebieten ist Geflügel weiterhin in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung zu halten, die an den Seiten sowie nach oben abgesichert ist. Der Landkreis fordert alle Geflügelhalter im Kreisgebiet auf, weiterhin schärfste Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.

fx

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