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Das Land Niedersachsen will die Möglichkeiten unterstützender Leistungen in der häuslichen Pflege sowohl für Angehörige als auch für Pflegebedürftige ausweiten und verbessern. Hierzu gab die Landesregierung den Entwurf einer neuen Verordnung für die Verbandsbeteiligung frei.

Danach könnten in Niedersachsen ab 2022 neben juristischen Personen und Personengesellschaften auch gewerblich tätige Einzelpersonen sowie ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*Innen als sogenannte „unterstützende Personen“ anerkannt und gegen Entgelt im hauswirtschaftlichen Umfeld tätig werden.

Die Pflegekassen sollen für haushaltsnahe Dienstleistungen den sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich erstatten. Voraussetzung ist, dass die Leistungen vom Landesrecht gedeckt sind.

Derzeit gibt es in Niedersachsen dem Kabinett zufolge rund 740 anerkannte Angebotsträger mit hochgerechnet 20.000 eingesetzten Kräften. Dennoch stünden aktuell nicht an jedem Ort und nicht für alle Pflegebedürftigen Anbieterinnen oder Anbieter in ausreichender Zahl zur Verfügung.

sk

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