Klosterkammer will Betroffenen in Sachen Erbbau-Zins entgegenkommen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Klosterkammer will angesichts extrem stark ansteigender Erbbauzinsen Betroffene in Hildesheim, Göttingen, Lüneburg und Osnabrück entlasten. Die neu berechneten Zinsen sollen in diesen Städten um ein Drittel gesenkt werden, heißt es in einer Mitteilung, sofern die Betroffenen in ihren Häusern wohnen. Dabei bleibe aber der Bodenrichtwert Berechnungsgrundlage für den Zins. Ein sprunghafter Anstieg dieser Bodenrichtwerte seit über zehn Jahren führt nun beim Ablauf alter Verträge zu massiven Kostensteigerungen bei denjenigen, die ihre Häuser auf Erbgrund gebaut haben - also einem Grundstück, das ihnen nicht gehört, und für das sie deshalb jährlich einen Zins zahlen.

Bei der Klosterkammer, die das Vermögen und Eigentum früherer Klöster verwaltet, sind rund 17.000 solcher Verträge registriert, was sie deutschlandweit zum größten Ausgeber von Erbbaurechten macht. Kammerpräsidentin Thela Wernstedt sagte, die massiv steigenden Bodenpreise seien ein politisches Problem, das die Klosterkammer nicht lösen könne. Man wolle aber das Berechnungsmodell für alle Erbbaurechtsverträge modernisieren, um einen marktgerechten und haushaltsrechtlich zulässigen Erbbauzins zu definieren.

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