Betroffene von sexualisierter Gewalt sprechen vorm Kirchenparlament – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Bei der Tagung der evangelischen Landessynode in Hannover haben erstmals Betroffene von sexualisierter Gewalt vor dem Kirchenparlament gesprochen. Dies geschah gestern unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sechs Betroffene aus Niedersachsen sprachen dabei laut Synodenpräsident Matthias Kannengießer direkt, und es wurden vier Berichte verlesen und einer als Audio abgespielt. Er sagte, dass sich einige Betroffene bedankt hätten, dass das Plenum nicht öffentlich war. Von anderen kam dagegen Kritik: So sagte etwa Kerstin Krebs nach ihrem zehnminütigen Vortrag dem Evangelischen Pressedienst, die Rahmenbedingungen seien nicht traumasensibel und schlecht gewesen. Dass die Betroffenen nur einzeln und auf Wunsch mit einer Begleitperson sprechen durften, werte sie als Versuch der Isolation. Zugleich habe sie sich aber "in Teilen wahrgenommen" gefühlt.

In einer gemeinsamen Erklärung dankte die Synode für die Berichte. Darin heißt es unter anderem, "was gesagt wurde, gehe nicht verloren". Das Kirchenparlament sei sich des Versagens der Kirche bewusst. Auch Landesbischof Ralf Meister bedankte sich und sagte, er verstehe den Vorwurf, dass die Kirche aus Sicht der Betroffenen nicht konsequent genug handele. Das der Weg von Versäumnissen gesäumt sei, sei "schmerzhaft, bedrückend, beschämend". Es gebe keine Blaupause für einen richtigen Umgang mit dem Thema, aber die Kirche sei willig und offen, weiter zu lernen.

Der Präsident des Landeskirchenamtes Jens Lehmann sagte, man stehe vor der Veröffentlichung eines umfassenden "Maßnahmenplans Sexualisierte Gewalt". Dieser solle bei der kommenden Frühjahrssynode vorgestellt werden. Im Januar solle die Anerkennungsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland in der Landeskirche in Kraft treten. Sie sieht einheitliche Leistungen für Betroffene vor, die von der Schwere der Tat und ihren Spätfolgen abhängen - zusammengesetzt aus einer individuellen Zahlung ohne Obergrenze und einer pauschalen Leistung in Höhe von 15.000 Euro, sofern die Tat nach heutigen Kriterien strafbar war.

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