Gericht klassifiziert ADHS als Störung, die Eingliederungshilfe begründen kann – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat einer Klage eines neunjährigen Grundschülers gegen das Jugendamt des Landkreises Hildesheim überwiegend stattgegeben. Wie das Gericht mitteilt, hatte das Jugendamt im letzten Herbst die Fortsetzung seiner Eingliederungshilfe (in Form einer Schulassistenz) abgelehnt, die er seit der ersten Klasse hatte. Als Begründung hatte das Amt angegeben, seine fachlich diagnostizierte Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) sei für sich genommen keine seelische Störung und begründe daher keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe.

Das Gericht hörte in der Verhandlung u.a. den ärztlichen Direktor einer Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie an und kam zu der Überzeugung, dass ADHS in der Fachwissenschaft einhellig als seelische Störung anerkannt ist. Zugleich habe aber nicht jedes betroffene Kind automatisch einen Anspruch auf Schulassistenz - maßgeblich sei stets eine individuelle Prüfung. Das Jugendamt soll nun unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entscheiden.

Bislang gab es eine andere verbreitete Rechtsprechung, wonach ADHS für sich genommen keine seelische Störung ist. Dieses neue Urteil hat damit erhebliche Bedeutung für die Praxis der Jugendämter und die Gewährung von Eingliederungshilfe.

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