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Die SPD-regierten Länder Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz haben im Bundesrat einen Antrag auf die ersatzlose Streichung des umstrittenen Paragrafen 219a vorgelegt, in dem es um Informationen über Abtreibungen geht. Der Paragraf verbietet in dieser Hinsicht "Werbung", was allerdings nach Auffassungen vieler Kritiker auch grundsätzliche Informationen umfasst. Eine Gießener Ärztin war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbrüche als Leistung angeboten hatte - dies hatte eine bundesweite Diskussion ausgelöst.

Die Bundeshauptstadt Berlin ist dem Drei-Länder-Antrag inzwischen beigetreten, hieß es weiter. Die Bremer Frauensenatorin Anja Stahmann (Grüne) sagte, der Paragraf 219a sei "ein Relikt aus einer alten Denke" und gehöre "in die Mottenkiste der Geschichte".

Das Bundeskabinett hat mittlerweile eine Lockerung der Vorschriften gebilligt, was allerdings wiederum zu Kritik führt. Diese richtet sich u.A. dagegen, das die Bundesärztekammer eine zentrale Liste mit Ärztinnen und Ärzten führen soll, die Abtreibungen vornehmen. Diese Liste wäre dann auch Abtreibungsgegnern zugänglich, weshalb sich viele Mediziner möglicherweise nicht gerne darauf wiederfinden würden, so Stahmann weiter.

fx

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