Stadt verbietet weiterhin Streusalzeinsatz für Privatpersonen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Stadt Hildesheim weist darauf hin, dass die Straßenreinigungsverordnung die Verwendung von Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich verbietet. Ein Einsatz von Streusalz sei für Privatpersonen lediglich in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (Eisregen) zugelassen, in denen durch den Einsatz abstumpfender Mittel keine ausreichende Wirkung erzielt werden könne.
Der Einsatz von Streusalz stelle eine erhebliche Gefahr für Gewässer, Pflanzen- und Tierwelt dar. Insbesondere Hunde könnten durch das Salz an den Pfoten verletzt werden und gesundheitliche Schäden erleiden. Darüber hinaus gelange Streusalz über Schmelzwasser in Böden und Gewässer, wo es das Ökosystem schädige und die Wasserqualität nachhaltig beeinträchtige. Wer dennoch mit Salz streut, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € rechnen.

260109.sk

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